Beschwerde-Telefon

Wenn Sie sich durch Fluglärm gestört fühlen, dann werden Sie aktiv.

Bei Verletzungen der vorgegebenen Ruhezeiten oder Überflügen über Wohngebieten, bei Kunstflugmanövern und Tiefflügen sollten Sie sich beschweren. Es gibt kein Muster für eine Beschwerde. Versuchen Sie möglichst genaue Angaben zu Tag und Uhrzeit, Fluggerät (Flugzeugkennung, ein- oder zweimotorig, Lackierung bzw. Besonderheiten), Flugrichtung und den Umstand der Beschwerde zu machen. Sie waren dabei, Sie kennen den Beschwerdegrund und die Umstände am besten. Wichtig: Schreiben Sie immer als Stichwort „Beschwerde!“

Ihre Fluglärmbeschwerde können Sie dann bei folgenden Adressen abgeben:

Sonderlandeplatz Bremgarten im Gewerbepark Breisgau:

Gewerbepark Breisgau
Herrn Riesterer
Hartheimer Straße 12
79427  Eschbach

 

Mail: flugleitung@gewerbepark-breisgau.de

Beschwerdetelefon: 07634 - 51 08 33 (Nicht zu empfehlen, da der Inhaber dieser Nummer selbst zu den Fluglärmverursachern gehört)

Regierungspräsidium Freiburg:

Regierungspräsidium Freiburg
Abteilung 4 - Referat 46
Bissierstraße 7
79114  Freiburg im Breisgau

 

Telefonisch: 0761 - 208-0

Per Mail: abteilung4@rpf.bwl.de

Auch Ihre Kommunal-, Landes- und Bundestagsabgeordneten sind eine gute Adresse für Ihre Beschwerde. Wenn die Politik tätig werden soll, muss sie aus erster Hand über die Fluglärmsituation informiert werden. Selbstverständlich kann der öffentliche Druck auf die Politik und die Fluglärmverursacher auch mit Leserbriefen in der örtlichen Presse erhöht werden.

Von Seiten des Betreibers des Sonderlandeplatz Gewerbepark Breisgau wird auch immer wieder behauptet, dass die Zahl der Fluglärmbeschwerden sehr gering sei. Um diese Aussagen zu entkräften, bitten wir Sie, uns Ihre Beschwerde unter info@aflig.de zur Kenntnisnahme zukommen zu lassen. Wir bündeln dann Ihre Beschwerden.