Wir fordern eine deutliche Verringerung der Fluglärmbelastung, verursacht durch den Sonderlandeplatz-Bremgarten/Eschbach.
Überarbeitung und an der Realität ausgerichteter § 1 der Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung, mit der alle propellergetriebene Luftfahrzeuge zu erfassen sind und zur Einhaltung der zeitlichen
Vorgaben mit Starts- und Landungen bis zu 9.000 kg höchstzulässiger Startmasse in der Zeit von Montag bis Freitag vor 7.00 Uhr, zwischen 13.00 und 15.00 Uhr Ortszeit und nach Sonnenuntergang
sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen vor 9.00 Uhr und nach 13.00 Uhr Ortszeit untersagt sind (Ultraleichtflieger dürfen nicht einer Sonderbehandlung unterliegen).
Umsetzungen der Umgebungslärmrichtlinien der Europäischen Union, nach der Starts und Landungen von Flugzeugen nicht nach Sonnenuntergang, sondern bereits ab 18.00 Uhr – Beginn der Abendzeit -
einzustellen sind.
Es ist ein neues Lärmgutachten für die Weiterführung des Sonderlandeplatzes vorzulegen, das die Realität widerspiegelt (nicht auf vermuteten Hochrechnungen und einer Verteilung auf das ganze
Jahr beruht) und damit die Flugbewegungen, die zu 70–80 % an Wochenenden stattfinden, berücksichtigt.
Äquivalente Dauerschallpegel über den Jahreszeitraum belegen nur unzureichend die Fluglärmbelastung der Bevölkerung durch den Betrieb des Sonderlandeplatzes. Gefordert wird die Erhebung der
maximalen A-Schallpegel LAs und der gemittelten maximalen Schallpegel Lams, differenziert nach allen Werktagen, allen Samstagen und allen Sonn/Feiertagen, der sechs verkehrsreichsten Monate des
Jahres.
Die Ahndung und Verfolgung von Flugvergehen muss effektiver und strenger werden. Es kann nicht sein, dass das zuständige Regierungspräsidium so gut wie keine Möglichkeiten hat, Flugsünder
dingfest zu machen. Bei dem hohen Flugaufkommen ist eine Umkehrung der Beweispflicht an den Piloten zum Schutz der Bürger unabdingbar. Jedes Luftfahrzeug bekommt nur noch eine Zulassung, wenn es
über einen „Tracker“ (Flugschreiber) verfügt bzw. gleichwertige technische Ausstattung nachweisen kann.
Angesichts zahlreicher Unfälle mit Kleinflugzeugen ist der Sonderlandeplatz ein Risiko für die Bevölkerung, das durch Kunstflüge mit alten Kriegsflugzeugen zu einem erheblichen Zusatzrisiko
ansteigt. Diese Kunstflüge sind zu untersagen. Nur noch Flugzeuge mit einer höchstzulässigen Startmasse von 9.000 kg sind für den Sonderlandeplatz zuzulassen sowie nur noch Starts und Landungen
für Luftfahrzeuge mit „Tracker“.
Auf wirkungsvolle Maßnahmen zur Vermeidung von Überflügen der Ortschaften seitens des Platzbetreibers EDGT sowie der Piloten durch die ProFlug e.V. ist hinzuwirken.
Flugbewegungen von Fallschirmspringer-Absetzmaschinen sind keine Überlandflüge. Sie beschallen mit ihrem Betrieb flächendeckend ganze Raumschaften hochbelästigend mit Fluglärm
unterschiedlicher Frequenzen und Schallpegel. Die Betriebszeiten von Fallschirmspringer-Absetzmaschinen sind daher in den ruhesensiblen Zeiten an Wochenenden und Feiertagen, zur Mittags- und
Feierabendzeit (ab 18 Uhr) einzuschränken. Zum Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe ist der Betrieb von Springermaschinen zu untersagen.